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AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Bedingungen; diese werden durch Auftragserteilung bzw. Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Einkaufsbedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Angebote und Preise
Sämtliche Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeiten und technischer Produktdaten. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk, zzgl. der gesetzlichen MWSt. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich, Lieferfristen sind jedoch unverbindlich und Teillieferungen möglich. Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Materialknappheit, bei Nichtbelieferung durch Zulieferanten, Betriebsstörungen oder Transportschwierigkeiten, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche jeder Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Gefahrübergang und Versand
Der Versand der Ware erfolgt stets ab Werk auf Gefahr des Empfängers. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung oder Rücklieferung sind wir berechtigt, alle uns entstandenen Kosten (Fracht, Verpackung sowie 15% der Auftragssumme) dem Besteller ohne weitere Nachweise in Rechnung zu stellen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, nicht aber zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer hiermit seine Ansprüche gegen seine Abnehmer an uns ab. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware ist im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für den Verkäufer. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis der Warenwerte zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Verbindung zu.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt stets per Nachnahme-Inkasso bei Empfang der Ware. An uns bekannte Firmen liefern wir auch auf offene Rechnung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Zahlungseingänge werden auf die jeweils ältesten Forderungen angerechnet.
Bei Zahlungsverzug, der bei Überschreitung der Zahlungsfrist auch ohne Mahnung eintritt, steht uns das Recht zu, ohne Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Waren in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
7. Gewährleistung
Mängelrügen und Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder Lieferungen nicht vertragsgemäßer Ware sowie wegen Unvollständigkeit der Lieferung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, und vor Verarbeitung bzw. Vermischung mit anderen Waren schriftlich und spezifiziert bei uns geltend zu machen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen innerhalb von 2 Wochen nach dem Erkennen vom Käufer gerügt werden, andernfalls gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Bei begründeter Rüge liefern wir für die unversehrt zurückgesandte Ware kostenfreien Ersatz oder nehmen nach unserer Wahl eine Nachbesserung vor. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder wird sie unmöglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn dem Verkäufer hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde und diese erfolglos geblieben ist. Es steht uns frei, anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten.
Die Haftung für leichte fahrlässige Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berühren. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
Für Lieferungen wird eine Fehlerfreiheit für Werkstoff und Werkarbeit des Produkts für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum gewährleistet. Die Beweislast für Fehler und Mängel jeglicher Art obliegt dem Besteller; insbesondere ist er nicht davon befreit, selbst die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Einsatzzwecke zu prüfen.
Eine Gewährleistung erlischt bei Fremdeingriffen, bei Änderungen oder Reparaturen ohne unsere Zustimmung, bei Betrieb in Verbindung mit elektrischen / elektronischen Geräten oder Softwarekomponenten, die nicht von uns freigegeben wurden, sowie bei Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Transport, schädlicher Umgebungseinflüsse oder natürlicher Abnutzung.
Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Vorgaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter oder Normen verletzt, stellt der Besteller den Lieferer von sämtlichen etwaigen Ansprüchen frei. Der Lieferant behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
Der Kunde stellt den Lieferanten von der Rücknahmepflicht nach §10 Abs.2 ElektroG und damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragspartner ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen. Für die Auslegung des Vertrages ist das deutsche Recht (BGB und HGB) maßgebend. Vertragssprache ist deutsch.
9. Salvatorische Klausel
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben weiterhin wirksam.
Stand Oktober 2006